29.03.2021

Medienmitteilung Generation Wohnen Burgerholz - Verzögerung

Im Herbst 2020 präsentierte die Heimstätten-Genossenschaft Winterthur (HGW) die Resultate des Projektwettbewerbs «Generation Wohnen Burgerholz». Bevor es zur Realisierung des Projekts kommt, müssen nun grundsätzliche Fragen zu bestehenden Rechtsgrundlagen geklärt werden. Dies führt zu Verzögerungen bei der Umsetzung. 

2018 hat die Stadt Frauenfeld gestützt auf das «Reglement über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum» mit der HGW auf der Parzelle 50440 an der Sonnenhofstrasse in Frauenfeld einen Baurechtsvertrag abgeschlossen. Basierend auf dieser Ausgangslage soll auf der Parzelle das Projekt «Generation Wohnen Burgerholz» realisiert werden. Die HGW hat daraufhin einen Projektwettbewerb lanciert und dessen Resultate im Herbst 2020 der Öffentlichkeit präsentiert. 
 
Die Stadt Frauenfeld hat die HGW in Kenntnis gesetzt, dass vor dem weiteren Bearbeitungsprozess weitere grundsätzliche Fragen zu klären sind. Die Fragen betreffen die Auslegung von bereits bei Abschluss des Baurechtsvertrages bestehenden Rechtsgrundlagen, insbesondere die Umsetzbarkeit des «Reglements über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum». Es ist das klare Ziel, das sehr gelungene Projekt erfolgreich umzusetzen. Die Klärung muss auch aufzeigen, ob im vorliegenden Projekt der Baurechtsvertrag oder ein Landverkauf vorteilhafter wäre. Beide Optionen sind gemäss dem Reglement grundsätzlich möglich, doch die Finanzkompetenzen gemäss Gemeindeordnung sind bei der Abgabe jeweils einzuhalten. Die Abklärungen führen mindestens zu Verzögerungen bei der Umsetzung des Projekts. So müssen unter anderem die Architektur- und Planungsarbeiten ausgesetzt werden. Der Stadtrat bedauert dies, zeigt sich jedoch zuversichtlich, dass gemeinsam mit der HGW eine gute Lösung gefunden werden kann. 

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