Grabenacker

Schutzziel der kantonalen Denkmalpflege

Das ursprüngliche Siedlungskonzept soll mit einem einheitlichen Erscheinungsbild der Bauten und des Aussenraums, der baulichen Grundstrukturen und der Erschliessung weitgehend erhalten bleiben.

Freiraumkonzept

Das Freiraumkonzept nimmt Rücksicht auf das Schutzziel, auf die gewachsenen und individuellen Gärten wie auf die Vorgaben des Gestaltungsplans:

- Anteil der Hartfläche zur Gesamtfläche: max. 20 %
- visuelle Durchlässigkeit: mind. 50 % der Gartengrenzen sind auf Augenhöhe einsehbar
- freiwachsende Gehölze (kein Formschnitt)

Neugestaltung

Die Neugestaltung wird vom bestehenden Aussenraum abgeleitet. So kann es sein, dass einzelne gestalterische Elemente erhalten bleiben oder das Material an einem anderen Ort wiederverwendet wird. Bei den Pflanzen werden die Sträucher und Stauden belassen, sofern sie standortgerecht und von der Lage und Grösse richtig sind. Neophyten werden grundsätzlich entfernt.

Biodiversität

Die Privatgärten werden zu Gunsten eines Grünstreifens entlang der Wegnetze verkleinert, um die Biodiversität zu steigern. Dieser Grünstreifen wird durch die HGW gepflegt.

Aneignung durch die Bewohnenden

Die Gärten können nach wie vor individuell genutzt und gepflanzt werden. Die entsprechenden Richtlinien folgen zu einem späteren Zeitpunkt.

Hilfreiche Links

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