Umgebungsgestaltung & Sanierung: aktuelle Fragen und Antworten
Die Sanierung unserer Siedlung bringt viele sichtbare und unsichtbare Veränderungen mit sich. Dabei wurden verschiedene Vorgaben und Anforderungen berücksichtigt. Seit dem Bezug der ersten Reihenhäuser haben uns einige Fragen zur Umgebungsgestaltung und weiteren, einzelnen baulichen Massnahmen erreicht. Hier eine Übersicht über bereits umgesetzte oder geplante Anpassungen.
Die Anzahl Abstellplätze für Velos richtet sich nach der Auflage der Behörden und bietet pro Zimmer einen Abstellplatz. Bei der Dimensionierung der Velo-Unterstände wurde zudem ihre Auswirkung auf die denkmalgeschützte Umgebung berücksichtigt.
Um genügend Platz für die Velos zu haben, die im tagtäglichen Gebrauch sind, empfehlen wir wenig genutzte oder grössere Modelle in den privaten Kellern zu verstauen. Die HGW wird im Zusammenhang mit den Ersatzneubauten in den kommenden Jahren weitere Veloparkmöglichkeiten planen und umsetzen.
Am 27. und 28. März 2025 werden Velohalterungen in den Velounterständen nachgerüstet.
Bei der ersten Häuserreihe (G9 bis G23) wurde im genannten Bereich bereits Schotterrasen angesät, der sich mit der Nutzung verdichten wird. Die entsprechenden Umgebungsarbeiten um die Velounterstände bei den Häuserreihen 2 bis 4 werden Mitte bis Ende März vorgenommen.
Im Herbst wird dann dieser Bereich nochmals neu beurteilt und entschieden, ob Zusatzmassnahmen erforderlich sind.
Der jetzige Ausbau entspricht dem bewilligten Sanierungskonzept des denkmalgeschützten Aussenraums. Dennoch werden wir die schmalsten Stellen verbreitern.
Die baupolizeiliche Abnahme vor Bezug der Reiheneinfamilienhäuser ist erfolgt. Es wurden von der Baupolizei keine Sicherheitsmängel beanstandet.
Die abschliessenden Umgebungsarbeiten werden ab dem 17. bis Ende März 2025 ausgeführt. Wo nötig, wird noch nachgepflanzt. Die Pflanzen werden erst im Verlaufe der nächsten Wochen gedeihen und blühen.
Gemäss den denkmalpflegerischen Vorgaben ist ein Sichtschutz nicht erlaubt – die Durchlässigkeit muss zwingend gewährleistet sein. Ein indirekter Sichtschutz kann durch die Bewohner:innen mit Sträuchern und/oder Stauden gemäss der Pflanzliste auf der Webseite angebracht werden.
Fix angebrachte Sonnenstoren entsprechen nicht dem ursprünglichen Ausbaustandard und den Auflagen des Denkmalschutzes. Ein mobiler Sonnenschutz obliegt in diesem Falle jeder einzelnen Mietpartei.
Warum ist die Dusche im Keller nicht grösser?
Die Grösse der Dusche entspricht der Planung.
Wo ist der Stewi?
Die Stewihülse ist vorhanden – die Beschaffung einer passenden Aufhängevorrichtung ist Sache der Mietenden.
Eckhaus: Wo ist der Plattenweg?
Trittplatten werden anlässlich der abschliessenden Umgebungsarbeiten Mitte/Ende März verlegt.
Wo ist der Griff bei der Balkontür?
Wir werden einen Griff nachrüsten.
Wann findet der Rückbau des betonierten Parkstreifens statt?
Der Parkstreifen wird nicht zurückgebaut. Dort entstehen Besucherpark- und Containerplätze. Sobald es die äusseren Witterungsbedingungen zulassen, werden die Markierungen angebracht.